Rechtsvorgaben zur Vegan-Kennzeichnung in Deutschland?

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Derzeit berichten internationale Veggie-Medien, die „deutsche Regierung“ habe verbindliche Definitionen für vegetarische und vegane Produkte geschaffen. Darin sehen sie die Vorreiterrolle Deutschlands bei Vegan & Co bestätigt. Was ist dran an den Meldungen?

Leider (noch) nicht ganz so viel. Die Nachrichten beziehen sich vermutlich auf den Beschluss der Verbraucherschutzminister der Bundesländer von April 2016. Die Minister haben Definitionen verabschiedet und die Bundesregierung gebeten, diese auf EU-Ebene umsetzen zu lassen. Dort sind Definitionen für vegetarische und vegane Produkte allerdings schon seit mindestens 2014 im Gespräch. Wie und mit welchen Formulierungen es weitergeht und inwieweit sich in Brüssel jemand für die Landesminister interessiert, ist unklar.

Eine begrenzte Bedeutung hat die Ministerentscheidung durchaus: Die Bundesländer organisieren die lokale Lebensmittelüberwachung. Behörden in den Städten und Gemeinden nehmen u.a. kontinuierlich Proben im Handel und prüfen Verpackung und Inhalt. Die Entscheidungen dieser Behörden sind allerdings nicht bindend. Welche Definitionen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit einem Hersteller verwendet werden, ist unklar.

Die Definitionen: Pragmatisch und mit Schlupfloch

Unten befinden sich die Definitionen im Originaltext. Sie erscheinen angemessen für pragmatische Veganer: Zutaten, Zusatzstoffe und alle anderen denkbaren Hilfsstoffe dürfen nicht tierischen Ursprungs sein, und zwar auf allen Produkts- und Verarbeitungsstufen. Allerdings sind Verunreinigungen mit tierischen Produkten dann akzeptabel, wenn sie „trotz geeigneter Vorkehrungen bei Einhaltung der guten Herstellungspraxis technisch unvermeidbar sind.“ Eine „gute Herstellungspraxis“ wird allerdings auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen und nicht unbedingt auf größtmögliche Perfektion oder Reinheit abzielen.

Solche Regelungen sind üblich und erforderlich. Ohne Detailregelungen ermöglichen sie allerdings, dass ein Hersteller sich im Zweifel auf sie beruft, selbst wenn „Verunreinigungen“ tatsächlich vermeidbar gewesen wären. Auch wie der Hersteller „alle Verarbeitungsstufen“ überwachen soll, wenn er z.B. bereits verarbeitete Zutaten von Vorlieferanten einkauft, ist nicht definiert. Insgesamt würde es also auch bei Umsetzung dieser Definitionen wieder darauf ankommen, dass man als Kunde der Integrität des Herstellers vertraut. Von einer verbindlichen praxisorientierten Lösung ist das also noch weit entfernt.

Übrigens: Der Betriff „vegan“ wurde schon 1944 von Donald Waton (https://en.wikipedia.org/wiki/Donald_Watson) erfunden – also mit 72 Jahren Vorsprung gegenüber den Bundesministern. J

Definitionen vegan-vegetarisch

(1) Vegan sind Lebensmittel, die keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs sind und bei denen auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine

– Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) oder

– Verarbeitungshilfsstoffe oder

– Nicht-Lebensmittelzusatzstoffe, die auf dieselbe Weise und zu demselben Zweck wie Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden,

 

die tierischen Ursprungs sind, in verarbeiteter oder unverarbeiteter Form zugesetzt oder verwendet worden sind.

(2) Vegetarisch sind Lebensmittel, welche die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllen, bei deren Produktion jedoch abweichend davon

  1. Milch,
  2. Kolostrum,
  3. Farmgeflügeleier,
  4. Bienenhonig,
  5. Bienenwachs,
  6. Propolis oder
  7. Wollfett/Lanolin aus von lebenden Schafen gewonnener Wolle,

oder deren Bestandteile oder daraus gewonnene Erzeugnisse zugesetzt oder verwendet worden sein können.

(3) Einer Auslobung als vegan oder vegetarisch stehen unbeabsichtigte Einträge von Erzeugnissen, die nicht den jeweiligen Anforderungen des Absatzes 1 oder 2 entsprechen, nicht entgegen, wenn und soweit diese auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen trotz geeigneter Vorkehrungen bei Einhaltung der guten Herstellungspraxis technisch unvermeidbar sind.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn für Lebensmittel Informationen verwendet werden, die aus Verbrauchersicht gleichbedeutend mit „vegan“ oder „vegetarisch“ sind.

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