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Kriterien der Vegan Society Die traditionsreiche englische »Vegan Society« hat die folgenden Kriterien für eine Bestimmung des Begriffes »vegan« festgelegt. Produkte, die das Warenzeichen der Vegan Society tragen oder in der Broschüre »Animal Free Shopper« genannt werden, müssen die folgenden Kriterien erfüllen: Sie müssen, soweit es möglich und praktikabel ist, völlig frei von jeglicher Einbeziehung von Tieren sein. Die folgende Auflistung legt fest, was dies im Einzelnen bedeutet. Pflanzliche, mineralische oder aus Pflanzen oder Mineralien künstlich hergestellte Substanzen sowie mikrobiologisch fermentierte Stoffe pflanzlichen Ursprungs sind akzeptabel.
Der Herstellung und/oder Entwicklung des Produktes sowie eventuelle Inhaltsstoffe dürfen keine tierischen Produkte, tierischen Nebenprodukte oder auf Grundlage tierischer Produkte hergestellte Substanzen enthalten. Das sind z.B.
Tierische Milch Milchprodukte - Kasein, Kaseinogen, Laktate, Milchsäure, Laktose Bienenprodukte - Bienenpollen, Bienengift, Bienenwachs, Honig, Propolis, Gelee Royal Milchprodukte und Nebenprodukte der Milchherstellung - Butter, Käse, Molke, Joghurt Eier Von Menschen gewonnene Produkte - z.B. Keratin, Plazenta Von getöteten Tieren gewonnene Substanzen - Fisch (inklusive Sardellen), Wild und Wildprodukte (z.B. Fleisch- oder Fischextrakte- oder brühen), Geflügel, Fleisch Tierische Stoffe aus dem Meer - Ambra, Capiz-Schalen, Kaviar, Chitin, Korallen, Fischknochen, Fischmehl, Fischleim, Öle und Extrakte (z.B. Fischöl, Haifischöl (Squalene), Seehundöl, Walöl, natürliche Schwämme, Perlen, Rogen, Robbenfleisch, Schalentiere, Spermöl, Samenöl, Wachs, Walfleisch Verschiedenes - Tier- und Fischkleber, Karmine und Karminsäure, Catgut (natürlicher Darm), Gamsleber, Cochenille, zerriebene Schlangen oder Insekten, Fixative (z.B. Moschus, Zibet, Rizinusöl), Hormone (z.B. Östrogen, Progesteron, Testosteron) Elfenbein, Lanolin, Nerzöl, Pergament, Plazenta, Seide, Schellack, Schlangengift, manche Vitamine (z.B. D3), Harnstoff, Pergamentpapier, jegliche Trägerstoffe, Prozesshilfen oder Lösungsmittel, die Produkte tierischen Ursprungs enthalten. Schlacht-Nebenprodukte - tierische Fette (z.B. Bratenfett, Schweineschmalz, Nierenfett, Talg), Aminosäuren, Aspik, Knochen, Knochenasche, Knochenmehl, Borsten, Kollagen, Daunen, getrocknetes Blut, Fettsäuren und ihre Produkte, Federn, Pelz, Gelatine, Glyzerin, Haare, Fell (Leder, Velourleder, usw. ), Hufe und Horn, Öl, Oleostearin, Pepsin, Proteine (z.B. Elastin, Keratin, Retikulin), Lab, Häute, Stearate, Stearatsäuren, Stearin.
Tierische Produkte werden manchmal zu nicht unmittelbar erkennbaren Zwecken eingesetzt, z.B.:
Die Entwicklung und/oder Herstellung des Produktes - und falls zutreffend seiner Inhaltsstoffe - darf nicht mit Tierversuche jeglicher Art in Zusammenhang stehen oder gestanden haben. Dies betrifft alle Versuche, die durch den Hersteller, auf dessen Veranlassung oder durch Dritte, über die der Hersteller Kontrolle hat, durchgeführt werden oder wurden.
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