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Kriterien für vegane Produkte Überlegungen zur Einstufung veganer Produkte Die Einstufung »vegan« erscheint auf den ersten Blick einfach, doch im Detail ergeben sich einige problematische Aspekte. Die erste Frage ist offenbar die nach der Definition eines veganen Produkts. Das meist genannte Kriterium bezieht sich auf die Freiheit von tierischen Inhaltsstoffen aller Art. Doch trifft dies nur auf das Endprodukt zu oder auch auf den Herstellungsprozess? In Einzelfällen können bei der Produktion tierische Substanzen zur Anwendung kommen, die im späteren Endprodukt nicht mehr nachweisbar sind und welches damit - je nach angewandten Kriterien - als vegan bezeichnet wird. Beispiele sind mit Hilfe von Milch hergestellter Sojajoghurt oder Wein, der z.B. mit Gelatine geklärt worden sein kann. Und wie weit bis in die Details hinein sollen die Produkteigenschaften geprüft werden? Bei einem verarbeiteten Nahrungsmittel können heute eine große Zahl zusammengesetzter Zutaten oder deklarations- und nicht deklarationspflichtiger Zusatzstoffe teilweise tierischen Ursprungs sein. Aufgrund solcher Überlegungen kann man zu dem Urteil gelangen, dass bei den meisten verarbeiteten Nahrungsmitteln nur eine Negativliste eindeutige Aussagen ermöglicht. Zahlreiche Menschen handeln angesichts der hohen Komplexität des Themas pragmatisch und meiden tierische Produkte soweit, wie es ihnen im Rahmen alltäglicher Entscheidungen ohne größeren Aufwand machbar erscheint. Sie argumentieren oft so:
Andere Veganer wünschen sich verlässliche Auskünfte zu Produkteigenschaften, die auch auf der Ebene der Herstellungsprozesse und Zusatzstoffe in kleinsten Mengenanteilen streng sein sollten. Aufgrund der Vielzahl verwendbarer Inhaltsstoffe sind jedoch Aussagen zu Produkten immer von der Kooperationsbereitschaft und der Gründlichkeit des Herstellers bei der Prüfung seines Produktionsprozesses abhängig. Veganer sind heute für die meisten Unternehmen keine bedeutende Zielgruppe, und so sind viele Firmen nicht zu einer aufwändigen Untersuchung ihrer Produktion bereit. Die Redaktion von vegan.de sieht sich also unterschiedlichen Erwartungen ihrer Leser gegenüber. Während zahlreiche Leseranfragen zu alltäglichen Produkten bis hin zu veganen Gerichten in Fast-Food-Restaurants dokumentieren, dass eine große Gruppe zu den Pragmatikern zählt, gibt es ebenso Menschen, die zur Vermeidung tierischer Produkte auch zu größeren Einschränkungen bereit sind. Daher möchten wir in unserem Guide Produkte in ein dreistufiges Raster von Definitionen zunehmender Strenge einteilen.
Der Hersteller hat die für sein Produkt eingesetzten Zutaten und Zusatzstoffe - bei zusammengesetzten Substanzen anhand der Zutatendeklaration - geprüft und erklärt, nach seiner Kenntnis keine Zutaten oder Zusatzstoffe aus tierischen Quellen zu verwenden. Da eine vollständige Prüfung aller zusammengesetzten Zutaten und Zusatzstoffe im Hinblick auf möglicherweise nicht deklarationspflichtige Substanzen nicht erfolgt, kann nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass tierische Substanzen vorhanden sind. Außerdem können tierische Produkte bei der Herstellung eingesetzt worden sein. Wir werden bei Anfragen an Hersteller auf bezüglich des konkreten Produktes möglicherweise problematische Inhaltsstoffe eingehen.
Der Hersteller erklärt, dass seine Produkte die Kriterien der »Vegan Society« (siehe hier) für die Freiheit von tierischen Substanzen erfüllen. Die Richtlinien der traditionsreichen englischen Veganerorganisation lauten kurzgefasst: Produkte müssen, »soweit es möglich und praktikabel ist«, frei von jeglichen tierischen Substanzen sein. Außerdem wird in den vollständigen Kriterien auch die Freiheit von Tierversuchen verlangt. Diesen Punkt schließen wir aus, da zumindest in Deutschland Herstellern eine rechtsverbindliche Aussage zu diesem Themenbereich in den meisten Fällen unmöglich erscheint. Stufe B verschärft Stufe A, indem sie die tatsächliche Freiheit von tierischen Substanzen und nicht mehr nur eine Prüfung der Deklarationen der verwendeten Inhaltsstoffe verlangt. Verschärfung: Stufe B+
Der Hersteller erklärt, vollständige Kenntnis über den gesamten Produktionsprozess und sämtliche Inhaltstoffe seines Produktes zu haben. Weder im Endprodukt noch in irgendeinem Produktionsschritt kommen aus tierischen Quellen gewonnene Substanzen zur Anwendung. Stufe C verschärft Stufe B, indem sie nicht nur das Endprodukt, sondern den gesamten Herstellungsprozess betrachtet. Für in Stufe C eingeordnete Artikel dürfen also auch dann keine tierischen Substanzen mehr eingesetzt werden, wenn diese im Endprodukt nicht mehr nachweisbar sind. Außerdem können Produkte mit unvermeidbaren natürlichen Anteilen tierischer Substanzen nicht in diese Kategorie aufgenommen werden. Verschärfung: Stufe C+
Von verschiedenen etablierten Vegan-Herstellern wird berichtet, dass sie nicht alle ihre Waren selbst produzierten. Ein möglicher Grund liegt in den hohen Kapitalkosten zur Anschaffung eines eventuell nicht vollständig ausgelasteten Maschinenparks. Man kann aufgrund der in der Lebensmittelindustrie üblichen Hygienestandards vermuten, dass eine Verunreinigung mit tierischen Produkten durch in Maschinen verbliebene Reste unwahrscheinlich ist. Wenn uns bekannt ist, dass außer Haus produziert wird, fragen wir explizit nach Vereinbarungen zur Reinigung von Maschinen. Veganer, die besonders strenge Kriterien anlegen, sollten auf die verschärften Stufen achten oder Hersteller interessanter Produkte drängen, deren Einhaltung zu bestätigen.
Auch die Stufe C garantiert nicht, dass ein Artikel in seiner Entstehungsgeschichte keinen Kontakt zu tierischen Substanzen hatte. So werden offensichtlich zahlreiche landwirtschaftliche Produkte mit Hilfe tierischen Düngers erzeugt. Pflanzenschutzmittel haben negative bis tödliche Auswirkungen auf wilde Tiere und so genannte »Schädlinge«. Die »biologische« Landwirtschaft setzt ebenfalls Tiere ein - manchmal wird sogar argumentiert, in der Praxis sei der Verzicht auf Mineraldünger oft mit einer Erhöhung der Tierzahl zur Steigerung der Düngerproduktion verbunden. Außerdem beziehen wir unsere Richtlinien auf das kleinste gemeinsame Kriterium für Veganer, die Vermeidung tierischer Substanzen. Tierversuche können nicht nur für Medikamente und Kosmetika zur Anwendung kommen - auch die Entwicklung von gentechnisch veränderten Pflanzen, die Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln oder die Zulassung von Zusatzstoffen kann Experimente an Tieren beinhalten. Dieses komplexe Thema findet keinen Eingang in unsere Richtlinien, da nur wenige Hersteller Aussagen darüber machen können, welche der eingesetzten Stoffe heute oder in der Vergangenheit Tierversuche durchlaufen haben. Wir werden allerdings Angaben, die ein Hersteller zu Tierversuchen oder Gentechnik macht, zusammen mit der allgemeinen Produktbeschreibung veröffentlichen. All dies verdeutlicht, dass es heute keine einfachen Lösungen für eine vegane Lebensweise gibt. Setzt man »vegan« jedoch nicht mit »tierproduktfrei« gleich, könnte man eine solche Lebensweise als das »Vermeiden des Vermeidbaren« definieren.
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